
Wahlzahnarzt in Wien - Kosten
Dr. Jacqueline Kovacevic, Zahnärztin · KOVIVA Dental Studio, Wien
Kosten verstehen wie die Behandlung
Sie überlegen, einen Termin bei einer Wahlzahnärztin zu vereinbaren, und möchten wissen, ob das finanziell für Sie passt. Was kostet der erste Besuch? Was übernimmt die Krankenversicherung? Und brauchen Sie eine private Zusatzversicherung?
Für einen Besuch bei KOVIVA brauchen Sie keine private Zusatzversicherung. Sie bezahlen die erbrachten Leistungen zunächst selbst. Für erstattungsfähige Behandlungen ist anschließend eine teilweise Rückerstattung durch Ihren Versicherungsträger möglich.
Uns ist wichtig, dass Sie die Kosten genauso gut verstehen wie Ihre Behandlung. Über Geld zu sprechen, gehört für uns zu einer persönlichen Betreuung dazu.
Was bedeutet Wahlzahnarzt eigentlich?
EINE FRAGE DER ABRECHNUNG
KOVIVA ist die Wahlzahnarztpraxis von Dr. Jacqueline Kovacevic in 1010 Wien. Wir arbeiten unabhängig von Kassenverträgen und verrechnen unsere Leistungen direkt mit Ihnen. Dafür erhalten Sie eine Honorarnote, also eine Rechnung mit den erbrachten Leistungen.
Die Bezeichnung Wahlzahnarzt beschreibt die Form der Abrechnung. Welche Kosten entstehen, hängt von der konkreten Behandlung ab. Für unsere Arbeit ist entscheidend, Ihre natürliche Zahnsubstanz möglichst lange zu erhalten und Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten verständlich zu erklären. Sie sollen wissen, was wir empfehlen und warum.
Was kostet der erste Termin bei KOVIVA?
KLARHEIT SCHON BEI DER TERMINVEREINBARUNG
Bei der Terminvereinbarung informieren wir Sie gerne über die aktuellen Kosten und den vorgesehenen Umfang Ihres ersten Besuchs. Zu einer hilfreichen Preisangabe gehört für uns auch, dass Sie wissen, welche Leistungen darin enthalten sind.
Eine Untersuchung, medizinisch notwendige Röntgenaufnahmen und eine professionelle Mundhygiene sind unterschiedliche Leistungen. Deshalb klären wir mit Ihnen, was für Ihren Termin eingeplant ist und welche Kosten damit verbunden sind.
Zeigt sich bei der Untersuchung weiterer Behandlungsbedarf, besprechen wir die Empfehlungen und die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen. Sie sollen Ihre Entscheidung auf einer nachvollziehbaren Grundlage treffen können.
Ihr erster Besuch beginnt mit Kennenlernen
ZUHÖREN, UNTERSUCHEN, ERKLÄREN
Vielleicht haben Sie eine konkrete Beschwerde. Vielleicht möchten Sie Ihre Zahngesundheit überprüfen lassen oder etwas besprechen, das Sie schon länger beschäftigt. Wir hören zu und untersuchen Ihre Zähne sorgfältig. Fotos und medizinisch notwendige Röntgenaufnahmen können den Befund ergänzen und dabei helfen, Zusammenhänge sichtbar zu machen. Anschließend erklären wir, was wir festgestellt haben und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Auch wenn Ihr letzter Zahnarztbesuch länger zurückliegt, können Sie zu uns kommen. Ihre Zahngeschichte ist der Ausgangspunkt für die weitere Betreuung. Wir möchten verstehen, was Sie brauchen und welche Fragen Sie mitbringen.
Behandlung und Kosten gemeinsam planen
DER HEIL- UND KOSTENPLAN
Wenn eine umfangreichere Behandlung ansteht, hilft ein schriftlicher Heil- und Kostenplan, die vorgesehenen Schritte und Honorare zu überblicken. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen empfohlen werden, wie dringlich sie sind und welche Alternativen bestehen.
Finanzielle Fragen dürfen dabei offen auf den Tisch. Wenn die Kosten Ihre Entscheidung beeinflussen, gehört das in die Planung. Wir besprechen mögliche Behandlungswege und berücksichtigen dabei, was medizinisch sinnvoll ist. Sie haben Raum für Rückfragen. Eine Empfehlung soll für Sie verständlich sein, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Was übernimmt Ihre Krankenversicherung?
80 PROZENT DES KASSENTARIFS SIND NICHT 80 PROZENT DER RECHNUNG
Auch beim Wahlzahnarzt können Sie für erstattungsfähige Leistungen Geld zurückbekommen. ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien berechnen die Erstattung nach unterschiedlichen Regeln. Grundlage ist häufig der Kassentarif, also jener Betrag, den ein Versicherungsträger für eine bestimmte Leistung bei einer Vertragspraxis vorsieht. Dieser Betrag unterscheidet sich vom privaten Behandlungshonorar. 80 Prozent des Kassentarifs bedeuten deshalb nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung.
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): Für erstattungsfähige Vertragsleistungen erstattet die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): Je nach Versicherungsstatus richtet sich die Erstattung nach dem Vertragstarif abzüglich Selbstbehalt oder nach einem eigenen Vergütungstarif.
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): Die Erstattung erfolgt nach Vertragstarif, abzüglich eines allfälligen Behandlungsbeitrags oder Selbstbehalts.
KFA Wien (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): Die Erstattung richtet sich nach dem entsprechenden KFA-Vertragstarif, abzüglich allfälliger Selbstbehalte.
Die Einreichung übernehmen wir für Sie
SIE MÜSSEN SICH UM NICHTS KÜMMERN
Ihre bezahlte Honorarnote reichen wir gerne direkt bei Ihrem Versicherungsträger ein. Sie müssen sich um die Einreichung nicht selbst kümmern.
Der Versicherungsträger prüft anschließend, welche Leistungen erstattungsfähig sind und wie hoch die Rückerstattung ausfällt. Nicht jede zahnärztliche Behandlung wird bezuschusst. Falls Sie bei einer anderen Krankenfürsorgeanstalt versichert sind, gelten deren eigene Bestimmungen.
Häufige Fragen zum Wahlzahnarzt
KURZ BEANTWORTET
Kann ich zunächst nur zur Untersuchung und Beratung kommen?
Ja. Sie können zunächst Ihre Zahngesundheit abklären und mögliche Behandlungswege besprechen lassen. Über eine weiterführende Behandlung entscheiden Sie anschließend. Die Untersuchung und die dabei erbrachten Leistungen werden verrechnet.
Was kann eine private Zusatzversicherung übernehmen?
Eine private Zusatzversicherung kann weitere Kosten abdecken, sofern zahnärztliche Leistungen im Vertrag enthalten sind. Welche Behandlungen versichert sind und welche Selbstbehalte oder Höchstbeträge gelten, hängt von Ihrem vereinbarten Versicherungsschutz ab. Wenn Sie Unterstützung bei der Suche wünschen, nennen wir Ihnen gerne eine Anlaufstelle für eine persönliche Versicherungsberatung. Die Beratung zu Versicherungsprodukten erfolgt durch entsprechend befugte Fachleute.
Können auch in einer Kassenpraxis private Kosten entstehen?
Ja. Leistungen außerhalb des Kassenangebots können auch in einer Kassenpraxis privat verrechnet werden. Für die Kosten ist deshalb entscheidend, welche konkrete Leistung erbracht wird und was Ihre Versicherung dafür übernimmt.
Gibt es eine Rückerstattung für professionelle Mundhygiene?
Das hängt von Ihrem Versicherungsträger und Ihrem Alter ab. Bei der ÖGK ist professionelle Mundhygiene für Erwachsene grundsätzlich eine Privatleistung. SVS und BVAEB gewähren Zuschüsse. Die KFA Wien sieht auch für Erwachsene eine tarifliche Kostenübernahme vor. Es gelten jeweils eigene Voraussetzungen und Grenzen für die Häufigkeit. Für Kinder und Jugendliche bestehen gesonderte Regelungen, mehr dazu im Beitrag Wie oft zur Mundhygiene?.
Ihr erster Termin bei KOVIVA in 1010 Wien
OPERNRING 7, TOP 15
Wenn Sie KOVIVA kennenlernen möchten, klären wir bei der Terminvereinbarung gerne den Ablauf und die Kosten Ihres ersten Besuchs. In unserer Ordination am Opernring 7, Top 15, in 1010 Wien nehmen wir uns Zeit, Ihre Zahngesundheit und Ihre Fragen gemeinsam anzusehen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Die Angaben zur Kostenerstattung sind allgemeine Informationen und können sich ändern. Verbindlich sind die Auskünfte Ihres Versicherungsträgers.



